LWL:
Steffen Stadthaus - unwissenschaftlich gegen Agnes Miegel 19.3.2013: Wenn man nicht mehr weiter weiß, vergibt man einen Förderpreis: Vermutlich um ihn ein wenig aus der Schusslinie der Kritik zu nehmen, hat der LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) seinem Mitarbeiter Steffen Stadthaus den Förderpreis des LWL verliehen. Stadthaus war 2012 massiv in die Kritik geraten, weil er als Mitarbeiter der LWL-Literaturkommission eine unwissenschaftliche, die Tatsachen verfälschende Arbeit über die Dichterin Agnes Miegel veröffentlicht hatte. Eine vernichtende Kritik zu Stadthaus' Ausführungen hat die international bedeutendste Miegel-Expertin und Vorsitzende der literarischen Agnes-Miegel-Gesellschaft, Frau Dr. phil. Marianne Kopp publiziert. Lesen Sie hier (pdf-Datei): Februar 2012: Der Mitarbeiter der LWL-Literaturkommission markiert mit seinem unwissenschaftlichen Beitrag „Agnes Miegel - fragwürdige Ehrung einer nationalsozialistischen Dichterin im öffentlichen Raum“ einen neuen Tiefpunkt der Umbenennungsdebatte in Münster. Aufgrund der unzutreffenden Behauptungen Stadthaus' entschied die Bezirksvertretung Münster-Ost am 23.8.2012, dass die dortige Agnes-Miegel-Straße nicht umbenannt wird. Für einen
Literaturwissenschaftler muß es so etwas wie die berufliche
Höchststrafe sein,
im Auftrag eines kommunalen Verbandes angebliche NS-Verwicklungen von
Schriftstellern zu ermitteln, anstatt seinem eigentlichen
Tätigkeitsfeld - der
Beschäftigung mit Prosa oder Lyrik eines Dichters - nachgehen zu
dürfen. Im
Rahmen der Straßenumbenennungsdebatte der Stadt Münster wurde Dr.
Steffen
Stadthaus, Mitarbeiter der LWL-Literaturkommission, die Aufgabe
übertragen, der
bedeutendsten ostpreußischen Dichterin Agnes Miegel schuldhaftes
Verhalten in
der NS-Zeit nachzuweisen. Diese Arbeit sollte die beiden Münsteraner
Historiker
Hans-Ulrich Thamer und Alfons Kenkmann unterstützen, deren Argumente
für eine
Umbenennung von Agnes-Miegel-Straßen sowohl von der Bevölkerung als
auch durch
die wichtigsten Miegel-Experten als völlig konstruiert entlarvt wurden.
In seinem
Referat,
das er schließlich am 12. Juli 2012 in Münster vortrug, stellte
Stadthaus die
Dichterin denn auch in einem sehr negativen Licht dar. Das Referat
ähnelte,
nach Angaben von Teilnehmern, Aussagen in dem unwissenschaftlichen
Laienlexikon
"Wikipedia". Entlastende Quellen wurden - wie bei Wikipedia - nicht
verwendet. Pikant an der ganzen Angelegenheit ist, daß wenige
Tage vor
dem Vortrag die weitere Auslieferung der bis heute besten
Veröffentlichung zum
Verhalten der Dichterin während der NS-Zeit "Agnes Miegel - Ihr Leben,
Denken und Dichten von der Kaiserzeit bis zur NS-Zeit" (Herausgeberin:
Frau
Dr. phil. Marianne Kopp, nähere
Informationen zum Buch) vom LWL-eigenen Ardey-Verlag gestoppt
wurde. In
Anbetracht der Tatsache, daß dieses Buch sämtliche Thesen Stadthaus‘
vollständig
widerlegt, ist es aber wenig
verwunderlich, daß sein Arbeitgeber LWL die Weiterverbreitung des
Buches
kurzerhand beendete. Zensur in Münster?
Der
Ardey-Verlag
und Verlagsleiter Grabowsky wurden daraufhin von Herausgeberin
Frau Dr. Kopp verklagt - wegen Vertragsbruches und Verleumdung. Im Mai
2012
folgte ein Vergleich vor dem Landgericht Münster: Der
Ardey-Verlag musste das Buch "Agnes Miegel. Ihr Leben, Denken und
Dichten von
der Kaiserzeit bis zur NS-Zeit" nun umgehend freigeben. Der
Herausgeberin Frau
Dr. Marianne Kopp wurden alle Rechte an dem Buch übertragen. Zudem
erhielt sie die komplette Restauflage zur weiteren Verwendung. Der
Verlag musste den Großteil der Gerichtskosten zahlen. Das bisher beste
Buch zum
Thema "Agnes Miegel und Nationalsozialismus", an dem die wichtigsten
Miegel-Kenner mitgearbeitet haben, ist inzwischen wieder erhältlich,
und
zwar direkt über die literarische Agnes-Miegel-Gesellschaft,
Agnes-Miegel-Platz
3, 31542 Bad Nenndorf, T.: 05723-917317.
Weitere
Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Die
verschriftlichte Fassung des Referates von Steffen Stadthaus erschien
im Februar
2012 im Rahmen des Sammelbandes "Fragwürdige Ehrungen!?" ebenfalls im
Ardey-Verlag - ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Tatsächlich
gelingt es Steffen Stadthaus in seinem Beitrag nicht, irgendeinen Grund
zu
nennen, der eine Umbenennung von Agnes-Miegel-Straßen rechtfertigen
würde. Zu
erdrückend sind jene Tatsachen, die eindeutig dagegen sprechen: Im
gesamten
Werk und in der Korrespondenz der Dichterin findet sich kein einziges
Beispiel
antisemitischer oder rassistischer Äußerungen. Auch die Herabsetzung
politisch
Andersdenkender findet sich an keiner Stelle. Damit fehlen alle
Wesensmerkmale
nationalsozialistischen Denkens.
Wie nun
aber
argumentieren angesichts dieser erdrückenden Fakten? Stadthaus versucht
es zunächst
mit Banalem: Die Dichterin sei doch schließlich - zwar sehr spät (im
Jahre
1940) aber doch - Mitglied der NSDAP geworden. Er vergißt dabei
allerdings zu
erwähnen, daß schon 1938 über 8,5 Millionen Deutsche, also weite Teile
der
Bevölkerung, Mitglied der Partei waren, darunter tausende Prominente
und
vielleicht auch unsere Eltern oder Großeltern. Waren die nun alle
mitschuldig
an den Massenmorden des NS-Regimes, obwohl diese unter strengster
Geheimhaltung
stattfanden? Will Stadthaus hier den unlängst zum Unwort des Jahres
erklärten
Begriff „Tätervolk“ aus der Mottenkiste hervorholen?
Da
sind aber ja noch die beiden „Weihegedichte an den Führer“ - auch wenn
sie
unter hunderten von Werken der Dichterin nur einen verschwindend
geringen Anteil
haben. Bei diesem Thema vermeidet es Stadthaus geschickt zu erwähnen,
daß es
sich um Auftragsarbeiten für das NS-Propagandaministerium gehandelt
hat. Mit
den Gedichten wurde also der Wille des Auftraggebers erfüllt, dem man
sich in
der NS-Diktatur nicht ohne größtes Risiko für Leib und Leben
widersetzen
konnte. Über die Auffassung des Autors sagt eine solche Auftragsarbeit
in der
Diktatur hingegen wenig aus.
Auch
einem führenden NS-Funktionär wie Friedrich H. Blunck gegenüber konnte
man
sich nicht als NS-Gegner oder -Skeptiker zu erkennen geben. Stadthaus
„vergißt“
in solchen Passagen seiner Ausarbeitung schlicht, daß die NS-Diktatur
keine
Meinungsfreiheit kannte.
Einen
neuen Versuch startet Stadthaus mit der angeblichen „Kriegslyrik“ der
Dichterin. Erstaunlich ist, daß der Autor - obwohl er sich über mehrere
Absätze
mit diesem Thema beschäftigt - nur ein einziges dieser Gedichte
zitiert, und
das auch nur in Auszügen. Der Grund ist vermutlich, daß keines dieser
Gedichte
als Beleg seiner Behauptungen von der „Poetin des Zweiten Weltkriegs“
dienen
kann. Die zitierten Auszüge
entstammen dem Gedicht „An die Jugend“. Es entstand im Zusammenhang mit
der
Wiedervereinigung Ostpreußens mit dem Deutschen Reich als ein Ergebnis
des
Polenfeldzugs der Wehrmacht 1939. Ostpreußen, die Heimat der Dichterin,
war mit
dem Versailler Vertrag vom Deutschen Reich abgetrennt worden, und fast
alle
Ostpreußen wünschten und begrüßten dann die Wiedervereinigung ihrer
Heimat
mit dem Reich. Die Bedeutung dieser Zusammenhänge scheint Stadthaus in
keiner
Weise bewußt zu sein. Die Eroberungskriege der NS-Führung im Osten -
etwa
gegen die Sowjetunion - hat und hätte Agnes Miegel hingegen niemals
gutgeheißen.
Selbst das Gedicht „An die Jugend“ endet mit der Sehnsucht nach dem
Frieden
(diese Zeilen läßt Stadthaus klammheimlich unter den Tisch fallen):
.....
dienend
der Erde,
Dienend
dem neuen Tag,
dem
blut- und feuergebornen,
Dessen
Abend der Friede!
Stadthaus‘
Behauptung einer „Kriegslyrik“ Agnes Miegels löst sich also in
Wohlgefallen
auf, und selbst das von ihm einzig zitierte Gedicht dieser gar nicht
existierenden Kategorie endet mit tiefer Friedenssehnsucht.
Viele
weitere Fehler kennzeichnen die Arbeit des LWL-Mitarbeiters. So ist es
schlicht
falsch, daß sich „die Benennungen von Straßen nach der ostpreußischen
Dichterin auf die späten 50er Jahre datieren lassen“. Viele
Agnes-Miegel-Straßen
wurden nachweislich erst sehr viel später so benannt. Falsch ist auch,
daß
„der künstlerische Rang ihrer Dichtungen heute vernachlässigbar“ sei.
Der
wohl bedeutendste deutsche Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki etwa
zählt
mehrere ihrer Balladen zu den wichtigen Werken deutscher Literatur.
Nicht erwähnt
wird, daß Agnes Miegel in der NS-Zeit Kontakt zur Familie eines der
führenden Köpfe des Widerstandes gegen das NS-Regime, nämlich Carl
Friedrich
Goerdeler
unterhielt. Unterschlagen wird auch die Tatsache, daß Agnes Miegel in
vielen
literarischen Arbeiten der NS-Zeit Vorahnungen vom Ende des Regimes,
dem
Untergang Deutschlands und der Flüchtlingsströme geschildert hat.
Zahlreiche
weitere katastrophale Mängel und Auslassungen wichtiger Fakten ließen
sich anführen.
Unter
den Autoren, auf die sich Stadthaus stützt, ist kein ausgewiesener
Miegel-Experte zu finden. Den Auffassungen aller wichtigen
Miegel-Kenner, wie
die Literaturwissenschaftlerin Dr. Marianne Kopp aus Stadtbergen, Prof.
Dr. Paul
Leidinger aus Warendorf oder Dr. Bodo Heimann aus Kiel, widersprechen
Stadthaus'
Aussagen diametral. Stadthaus spiegelt mit seiner Arbeit in keiner
Weise den aktuellen Forschungsstand
wider.
Fazit:
Steffen Stadthaus hat mit seinem unwissenschaftlichen, von Fehlern
durchsetzten
und völlig einseitigen Beitrag über Agnes Miegel einen neuen Tiefpunkt
der
Umbenennungsdebatte markiert und sich als Wissenschaftler nachhaltig
diskreditiert. Er ist unfähig, die Dichterin aus den Verhältnissen
ihrer Zeit
heraus zu betrachten - wie es etwa Dr. Bodo Heimann meisterhaft
versteht. Das
ist jedoch eine unabdingbare Voraussetzung für das Verständnis der
bedeutenden
Ostpreußin. Entlastendes verschweigt Stadthaus, und Menschen, die sich
für das
Werk der Dichterin einsetzen, werden lächerlich oder gar verächtlich
gemacht. Für
seine These von der „NS-Dichterin Agnes Miegel“ bleibt Stadthaus
hingegen
jeden Beweis schuldig.
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Ausarbeitung: Detlef Suhr, Agnes-Miegel-Str. 42, 26188 Edewecht |